7.3.1 Anwendungsqualifizierung der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene
Dieses Kapitel wurde im Rahmen eines vom BMBFSFJ geförderten Projekts von der Fach- und Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung im Bundesjugendring erarbeitet 81.
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1. Kontext und Projekthintergrund
Als Interessenvertretung junger Menschen ist dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) Jugendbeteiligung ein grundlegendes Anliegen. Der DBJR ist ein zentraler Akteur für Jugendbeteiligung auf Bundesebene. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat der DBJR die „Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung“82 entwickelt und damit einen Meilenstein für wirkungsvolle Beteiligung gesetzt. Zudem verfügt der DBJR über eine große Expertise in der praktischen Umsetzung von Beteiligungsformaten auf Bundesebene entlang eben dieser Qualitätsstandards. Als etablierter fachlicher Akteur übernimmt er darüber hinaus eine Beratungsrolle gegenüber seinen Mitgliedsorganisationen, die eigene Beteiligungsprozesse konzipieren und durchführen wollen.
Die Fach- und Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung im Bundesjugendring83 bildet hierfür den organisatorischen Rahmen: Sie bündelt, stärkt und vernetzt Jugendbeteiligungsformate auf Bundesebene und entwickelt so Jugendbeteiligung fachlich, methodisch und jugendpolitisch weiter. Unter diesem Dach werden vom DBJR getragene oder begleitete Beteiligungsprozesse umgesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wurden im Projekt „Anwendungsqualifizierung der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene, gefördert durch das BMBFSFJ, die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung mit dem Fokus auf Jugendbeteiligung über Jugendverbände weiterentwickelt. Die praxisorientierte Anwendungsqualifizierung fokussiert sich innerhalb der Qualitätsstandards auf den Abschnitt 7.3 „Beteiligung junger Menschen auf Bundesebene“. Sie basiert auf der Perspektive und den Erfahrungen des DBJR mit der Beteiligung jugendverbandlich organisierter junger Menschen. Damit wird dem in den bestehenden Qualitätsstandards formulierten Anspruch der kontinuierlichen Weiterentwicklung als zentralen Qualitätsaspekt Rechnung getragen.
Die Erkenntnisse der Anwendungsqualifizierung speisen sich sowohl aus langjährigen Praxiserfahrungen des DBJR, etwa aus der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen 84, als auch aus neu initiierten Beteiligungsprozessen mit weiteren Bundesministerien.
Im Mittelpunkt steht dabei das Anliegen, die Beteiligung junger Menschen durch Einbindung von Jugendverbänden als Selbstorganisationen 85 junger Menschen auf Bundesebene zu verbessern, die Qualität von Jugendbeteiligung zu erhöhen und Jugendbeteiligung als festen, strukturell verankerten Bestandteil bundespolitischer Praxis zu etablieren. Gleichzeitig soll die Anwendungsqualifizierung dazu beitragen, niedrigschwellige und praxistaugliche Handlungsempfehlungen für die Bundesverwaltung zu entwickeln, die sich unmittelbar in ministerielle Arbeitsabläufe integrieren lassen. 86
2. Jugendbeteiligung mit jugendverbandlich organisierten jungen Menschen
Im Folgenden werden drei Kernelemente herausgestellt, die für Beteiligung verbandlich organisierter junger Menschen sprechen: strukturelle Legitimation und Rückkopplung, strukturell verankerte demokratische Prozesse sowie Nachhaltigkeit und Wissensmanagement. Alle drei Aspekte greifen ineinander und machen deutlich, welchen Mehrwert der Zugang über Jugendverbände bietet.
Strukturelle Legitimation und Rückkopplung
Jugendverbände und -ringe stehen in einer langen Tradition gelebter Jugendbeteiligung. Sie handeln auf Grundlage demokratischer Verfahren und bringen die Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck (§ 12 SGB VIII). Damit sind sie entscheidende Akteure, um junge Perspektiven wirksam einzubringen. Gerade in Beteiligungsprozessen auf Bundesebene sollte das demokratische Vertretungsprinzip junger Menschen zentraler Ausgangspunkt konzeptioneller Überlegungen sein.
Besonders bedeutsam ist hierbei das Prinzip der Rückkopplung: Vertretungen aus Jugendverbänden agieren nicht im eigenen persönlichen Namen, sondern auf Grundlage eines Mandats ihres Verbandes. Jugendverbände haben den Anspruch, dass ihre Positionen intern ausgehandelt, transparent legitimiert und für andere junge Menschen durch die Veröffentlichung beschlossener Positionen nachvollziehbar sind. So entsteht ein Beteiligungsprozess, in dem deutlich wird, wer in wessen Namen spricht – ein zentraler Qualitätsaspekt für Beteiligung auf Bundesebene.
Beteiligung wird besonders wirksam verankert, wenn sie auch an bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen ansetzt. Dort, wo Jugendbeteiligung aus der jungen organisierten Zivilgesellschaft heraus angestoßen wird und selbst organisiert werden kann, sollten diese Ansätze vorrangig angewendet und unterstützt werden 87.
Beteiligung sollte somit nicht ausschließlich von Bedarfen der Bundesebene her gedacht werden. Sie sollte auch, da wo gegeben, an den demokratischen Selbstorganisationen – und damit am bestehenden zivilgesellschaftlichen Engagement – junger Menschen anknüpfen. So entstehen Dialogräume mit jungen Menschen in ihrer (jugendverbandlichen) Vielfalt.
Strukturell verankerte demokratische Prozesse
Jugendverbände sind Handlungsräume, in denen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen möglich ist. In ihnen lernen Kinder und Jugendliche, Interessen zu formulieren, Konflikte auszuhandeln und demokratische Prozesse mitzugestalten. Dies ermöglicht das Lernen von Fähigkeiten und Haltungen, die als Grundlage für demokratische Teilhabe, im Zusammenleben sowie gemeinsamen Gestalten einer Gesellschaft nötig sind. Dazu gehören die Bereitschaft und Fähigkeit zur Artikulation eigener Interessen, zur Einschätzung der Möglichkeit ihrer Durchsetzung sowie zum Umgang mit Konflikten. Junge Menschen lernen in der jugendverbandlichen Zusammenarbeit auch, Kompromisse zu finden und Verantwortung zu übernehmen. Im Jugendverband lernen junge Menschen zu unterscheiden, ob jemand nur für sich alleine spricht oder eine gemeinsam ausgehandelte Gruppenposition vertritt.
Aus diesem Selbstverständnis von Jugendverbänden als „Werkstätten der Demokratie“ heraus, erwächst die Forderung, Jugendbeteiligung nicht ohne die wirksame Einbindung der selbstorganisierten Interessenvertretung junger Menschen zu denken.
Nachhaltigkeit und Wissensmanagement
Über Jugendverbände gelingt es, langfristige und belastbare Strukturen zu schaffen – insbesondere für Wissensmanagement und -transfer. Wissen wird nicht nur in Einzelpersonen, sondern in den Gremien und teilweise hauptamtlich unterstützten Arbeitsstrukturen der Jugendverbände verankert, auf die für strukturierte On- und Offboardingprozesse zurückgegriffen werden kann. Besonders bei wechselnden Zuständigkeiten in Bundesministerien ist diese institutionalisierte Wissensbasis ein großer Vorteil.
Fragen der Repräsentation, Vielfalt und Rahmenbedingungen
Gleichzeitig kann Beteiligung über Jugendverbände Fragen aufwerfen. Hinterfragt wird zum Beispiel die tatsächliche Repräsentanz und Perspektivenvielfalt, Struktur- und Prozesslogiken, sowie die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen.
Die häufig gestellte Frage „Wie erreichen wir alle jungen Menschen?“ braucht eine differenzierte Betrachtung. Eine vollständige Erreichbarkeit ist weder realistisch noch sollte sie als Maßstab dienen. Ziel muss es viel mehr sein, die Interessen und Perspektiven junger Menschen einzubringen und dabei diejenigen einzubeziehen, die Interesse am Thema haben und sich beteiligen wollen.
Wenn es um Perspektivenvielfalt geht – also darum, unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen junger Menschen einzubringen und zu berücksichtigen –, sind Jugendverbände und insbesondere ihre Zusammenschlüsse besonders geeignete Akteure. Sie vereinen eine breite Vielfalt demokratischer Werte und jugendpolitischer Anliegen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Demokratische Repräsentation bedeutet nicht statistische Repräsentativität. Ähnlich wie im deutschen parlamentarischen System, das nicht statistisch repräsentativ zusammengesetzt ist, sondern in dem Abgeordnete als Vertretungen „des ganzen Volkes“ (Art. 38 GG) handeln, vertreten Jugendverbände die vielfältigen Perspektiven junger Menschen durch demokratisch legitimierte Interessenvertretungen.
In den einzelnen Jugendverbänden und insgesamt in der Jugendverbandslandschaft sind auch junge Menschen aus marginalisierten Gruppen vertreten. Ihnen die gleichen Chancen zu bieten, in einem Beteiligungsprozess gehört und beteiligt zu werden, bedarf mit Blick auf die oft hohen Hürden dieser Prozesse besondere strukturelle Unterstützung. Im Sinne eines weiten Inklusionsverständnisses ist es zentral, marginalisierte Gruppen gezielt zu unterstützen und zu fördern, um ihre Beteiligung an politischen Prozessen zu stärken.
Auch der Anspruch der Rückkopplung innerhalb der Jugendverbände bringt strukturelle Anforderungen mit sich. Jugendbeteiligung auf Bundesebene ist sehr voraussetzungsvoll und stellt für die Beteiligten aus den Jugendverbänden ein zusätzliches ehrenamtliches Engagement dar. Die demokratischen Abstimmungswege in den Jugendverbänden benötigen nicht nur Zeit, sondern die jeweils legitimierten Interessensvertretungen benötigen auch ein klares Verständnis ihrer Rolle sowie verlässliche Kommunikation, die die Rückkopplung der Arbeit im Beteiligungsformat (zum Beispiel das verbandsübergreifende Erarbeiten von Forderungspapieren) mit dem eigenen Jugendverband sicherstellt. Bei der Zusammenarbeit mit Ministerien müssen diese Zeitläufe mitgedacht werden, ebenso wie die Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten durch geeignete hauptamtliche Ressourcen bei den jeweiligen Jugendverbänden bzw. ihren Zusammenschlüssen als zivilgesellschaftliche Träger.
Eine enge hauptamtliche Begleitung ist insbesondere auch bei langfristigeren Prozessen mit Beteiligungszugang über Jugendverbände wichtig, die gerade keine festen „Amtszeiten“ für Beteiligte vorsehen. Eine entsprechende Begleitung kann Herausforderungen durch Fluktuationen der Beteiligten aufgrund wechselnder Verfügbarkeiten oder Zuständigkeiten in den Jugendverbänden abfedern. Gleichzeitig haben offene Formate den Vorteil, die teils dynamischen Lebensrealitäten junger Menschen besser abzubilden und anlassbezogen das Engagement weiterer junger Menschen zu ermöglichen.
Ein wiederkehrender Punkt betrifft die finanzielle Ausstattung: Die Vertretung der Interessen junger Menschen – besonders junger Menschen aus den Jugendverbänden selbst – gehört zu den grundlegenden Aufgaben, für die Jugendverbände über den Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden. Wenn Ministerien jedoch längerfristige oder umfangreiche Beteiligungsprozesse oder -formate umsetzen wollen, braucht es dafür eine zusätzliche, verlässliche Finanzierung durch das jeweils verantwortliche Ressort. Die Kinder- und Jugendhilfe bzw. das BMBFSFJ kann im Rahmen der Anregungsfunktion i.S. § 83 (1) SGB VIII – etwa im Rahmen der Förderung des DBJR und seiner Verbände – spontane, einmalige Beteiligungsanlässe unterstützen, doch für kontinuierliche Formate sind die fachlich zuständigen Ministerien in der Verantwortung.
3. Anwendungsqualifizierung der Qualitätsstandards aus jugendverbandlicher Perspektive
Im Folgenden werden die bestehenden Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene – Abschnitt 7.3 – aufgeführt und um praxisnahe, anwendungsorientierte Ausführungen ergänzt. Die bestehenden Qualitätsstandards behalten vollständig ihre Gültigkeit; die Ergänzungen dienen ihrem besseren Verständnis und ihrer praktischen Umsetzung im Kontext der Beteiligung über jugendverbandlich organisierte junge Menschen.
Immer wieder wird von Verwaltungsseite der Wunsch nach Checklisten oder stufenförmig aufgebauten Handreichungen zur Konzeption und Durchführung von Jugendbeteiligung geäußert. Gleichzeitig verweist der zugrundeliegende Qualitätsstandard darauf, dass die Auseinandersetzung mit der Qualität von Beteiligungsprozessen selbst ein zentraler Bestandteil gelingender Beteiligung ist. Vor diesem Hintergrund wurde bislang darauf verzichtet, die Qualitätsstandards durch Checklisten zu ergänzen. Solche Instrumente können einerseits entlastend wirken, andererseits jedoch den Eindruck eines abgeschlossenen oder statischen Verfahrens vermitteln. Beteiligungsprozesse sind jedoch dynamisch angelegt und erfordern kontinuierliche Reflexion sowie gegebenenfalls Anpassungen. Entsprechend kommt dem fachlichen Austausch – auch unter Einbezug externer Expertise – eine wichtige Funktion zu.
Hier in blau die bestehenden Qualitätsstandards und anschließend die anwendungsqualifizierenden Ausführungen/Ergänzungen
1. „Beteiligungsprozesse junger Menschen auf Bundesebene machen von Beginn an transparent, welche Funktion der Beteiligungsprozess hat, wie er in die politischen und administrativen Prozesse eingebettet ist und wie das weitere Verfahren sein wird.“
Um dies zu gewährleisten, müssen Beteiligungsziel und -Gegenstand im Vorfeld klar definiert sein – inklusive der Zeitläufe, Handlungsspielräumen und dem Erwartungshorizont. Idealerweise werden junge Menschen oder ihre Interessenvertretungen bereits bei der Konzeption des Formats eingebunden. Jugendverbände können durch ihre institutionelle Erfahrung eine frühe Mitgestaltung bereits in der Konzeptionsphase gut unterstützen.
Zentrale Voraussetzung ist ein gesicherter Informationsfluss. Dies umfasst auch thematische Briefings zu Verwaltungsprozessen oder Gesetzgebungsverfahren ebenso wie Inputs durch fachkundige Dritte neben dem grundständigen Informationsfluss durch die Trägerorganisation und Verwaltungspartner, die die Expertise der jungen Menschen stärken. Diese Form des Wissenstransfers schafft die Voraussetzungen dafür, dass junge Menschen sich konstruktiv in Jugendbeteiligungsprozessen einbringen können. Auch während laufender Beteiligungsprozesse braucht es kontinuierliche Updates, um die Beteiligten auf dem Laufenden zu halten – etwa niedrigschwellig durch Einbindung in Stakeholder-Verteiler der Bundesministerien.
2. „Es bedarf alters- und lebenslagenbezogen angemessener Formen der Ansprache, der Kommunikation und des Dialogs. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf die Nutzung sowie Weiterentwicklung barrierefreier digitaler und anderer inklusiver Angebote zu legen.“
Wenn junge Menschen in ihrer Vielfalt beteiligt werden sollen, müssen ihre unterschiedlichen Voraussetzungen und Ausgangslagen berücksichtigt werden. So bedeutet angemessene Kommunikation nicht nur sprachliche Zugänge zu schaffen, sondern auch strukturelle Barrieren abzubauen – etwa durch jugendgerechte Zeiten, barrierearme digitale Räume oder niedrigschwellige Informationsmaterialien, die auch zur Weitergabe von zentralen Informationen innerhalb des Jugendverbandes geeignet und bestimmt sind.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen müssen zu den Lebensrealitäten junger Menschen passen. Termine unter der Woche während der üblichen Schul- und Arbeitszeiten erschweren die Teilnahme, da sie beispielsweise mit Verpflichtungen aus Schule, Studium oder Ausbildung konfligieren. Die hier beschriebene Form der Jugendbeteiligung auf Bundesebene findet in aller Regel zusätzlich zum ehrenamtlichen Engagement im Jugendverband statt – entsprechend müssen Formate zeitlich, finanziell und logistisch machbar gestaltet werden.
Digitale oder hybride Formate können Zugänge verbessern, müssen aber kritisch auf ihre Eignung für den jeweiligen Beteiligungszweck geprüft werden. Während z.B. Briefings gut digital stattfinden können, verlieren hochrangige politische Gespräche in digitalen Formaten an Wirkung.
Unabhängig vom Format bleibt es zentral, jungen Menschen im Dialog auf Augenhöhe zu begegnen und sie als gleichwertige Beteiligungsakteure zu betrachten. Sie in bestehende zivilgesellschaftliche Beteiligungsprozesse einzugliedern, ohne Parallelstrukturen zu schaffen, bildet eine grundlegende Voraussetzung für gelingende Beteiligungsprozesse. Für einen Dialog auf Augenhöhe braucht aus bei Verantwortlichen in den Bundesministerien entsprechende Haltung und vorherige Wissensaneignung über gute Jugendbeteiligung.
3. „Beteiligungsprozesse junger Menschen auf Bundesebene werden unterstützt und organisiert durch eigenständige Servicestellen und/oder in Kooperation mit geeigneten Trägern und Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpolitik bzw. -hilfe.“
Koordinierende Stellen als Servicestellen mit hauptamtlichem Personal sind eine zentrale Voraussetzung für die Qualität und Stabilität von Beteiligungsprozessen. Die Aufgaben dieser Unterstützungsstrukturen lassen sich in mehrere zentrale Funktionsbereiche gliedern. Erstens übernehmen sie eine kommunikative Vermittlungsrolle, indem sie zwischen jungen Menschen und Verwaltung vermitteln und so Verständigung, Orientierung und Transparenz im Prozess ermöglichen. Zweitens gehören administrative Aufgaben zu ihrem Verantwortungsbereich - darunter die Organisation von Terminen, die Bearbeitung von Kosten- und Erstattungsprozessen oder weitere organisatorische Unterstützungsleistungen. Drittens umfasst ihre Arbeit die pädagogische Begleitung, etwa durch die Gestaltung konstruktiver, inklusiver Gruppendynamiken durch Gesprächsmoderation, die Ermöglichung von Safe-Space-Strukturen sowie den Aufbau von Vertrauen innerhalb der beteiligten Gruppe. Viertens leisten sie idealerweise auch eine inhaltliche Prozessbegleitung, die insbesondere die fachliche Strukturierung, Einordnung und kontinuierliche Weiterführung der Themen im Beteiligungsprozess umfasst.
Zudem leistet geschultes und sensibilisiertes hauptamtliches Fachpersonal einen Beitrag zur politischen Bildung. Im Beteiligungsprozess setzen sich junge Menschen mit politischen Systemen, Entscheidungswegen und Zuständigkeiten auseinander, erhalten Einblicke in Institutionen und erfahren unmittelbar, wie politische Mitgestaltung funktioniert. Mit unterstützenden „Übersetzungsleistungen“ und Reflexionsprozessen in Jugendverbänden, wird politische Bildung durch eigenes Handeln und Erleben greifbar. Dies darf jedoch nicht zu einer „Pädagogisierung“ von Jugendbeteiligung führen. Politische Bildung ist immer nur ein Nebenziel/-produkt des Prozesses. Im Vordergrund steht – vor allem auf Bundesebene – Beteiligung als Mitgestaltung von Entscheidungsprozessen. Ist dies nicht der Fall, droht die Gefahr der Scheinbeteiligung.
Die in § 12 SGB VIII definierten Eigenschaften und Aufgaben der Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse machen ihre spezielle Eignung, die Rolle und Funktion solcher Koordinierungsstellen zu übernehmen, deutlich. Sie sind in der Regel anerkannte Träger der Jugendhilfe, kennen die besonderen Bedarfe junger Menschen und Selbstorganisation ist als ihr zentrales Prinzip festgeschrieben (§ 12 (2) SGB VIII). Darüber hinaus erkennt § 12 (2) SGB VIII ihre Rolle als Interessenvertretung junger Menschen gesetzlich an. Damit verfügen sie über spezifische Expertise in jugendpolitischen Kontexten und der Beteiligungspraxis. Da ihre Arbeit auf Dauer angelegt ist, sind Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse geeignet, langfristige Erfahrungs- und Wissensträger für „institutionalisiertes Wissen“ der Prozessgestaltung und für Beteiligung zu sein.
4. „Kinder und Jugendliche, die an Beteiligungsprozessen auf Bundesebene teilnehmen, werden im Vorfeld alters- und lebenslagengerecht informiert, vorbereitet und begleitet.
Ein zentraler Baustein ist ein strukturierter Onboardingprozess, insbesondere für offene Formate, in denen es keine von vornherein festgelegte turnusmäßige Laufzeiten für Beginn und Ende des Engagements gibt. Er trägt wesentlich zur Qualität langfristiger Beteiligungsprozesse bei, indem er gewährleistet, dass junge Menschen gut vorbereitet einsteigen können und das im Beteiligungsprozess entstehende Wissen auch bei personellen Wechseln (Offboarding) nachhaltig erhalten bleibt. Onboardings sollten die Vermittlung eines Grundwissens zum Beteiligungsgegenstand, die Klärung von Rollen und Erwartungen, sowie eine inhaltliche Strukturierung umfassen.
Bei konkreten Gesprächsformaten – etwa Termine mit Hausleitungen – empfiehlt sich ein mehrstufiges Vorgehen mit frühzeitiger Terminankündigung, niedrigschwelliger digitaler Vorbereitung und einem präsentischen Treffen unmittelbar vor dem Termin. Gute Vorbereitung stärkt Professionalität und Wirksamkeit der jungen Menschen. Auch hier bedarf es einem angemessenen Zeitmanagement, das nicht nur Bundesministerien, sondern auch jungen Menschen in der Vorbereitung sowie im tatsächlichen Gespräch gerecht wird.
Jugendbeteiligung funktioniert besonders gut, wenn sie themenbezogen ist. Das heißt, Jugendbeteiligung wird zu konkreten Themen, aktuellen Prozessen oder zu erarbeitenden Strategien durchgeführt, zu denen junge Menschen sich auch beteiligen möchten 88. So wird das Risiko minimiert, Jugendbeteiligung nur des Prozesses wegen durchzuführen. Für längerfristige Jugendbeteiligungsformate mit Bundesministerien ist hierfür die Angliederung an fachlich inhaltlich arbeitende Referate sinnvoll.
5. „Beteiligungsprozesse auf Bundesebene mit Kindern und Jugendlichen werden systematisch ausgewertet und weiterentwickelt. Neben der Frage der Angemessenheit des Verfahrens und der Rahmenbedingungen gilt es zu prüfen, inwieweit es gelungen ist, die Pluralität der Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen sichtbar zu machen.“
Es ist von zentraler Bedeutung, Evaluation nicht als Abschluss, sondern als fortlaufenden Begleitprozess zu verstehen und von Beginn an mitzudenken. Sie umfasst sowohl Zwischenreflexionen (z. B. nach jedem Termin z.B. im Ministerium) als auch umfangreichere Gesamtbewertungen. Evaluationen sollten auf drei Ebenen stattfinden:
Teilnehmendenebene (z.B. Vorbereitung des Gesprächstermins, Mehrwert und Lerneffekte, Redeanteile, Klarheit des Verfahrens)
Trägerebene (z.B. Diversität der vertretenen Verbände und Perspektiven)
Verwaltungsebene (z.B. Nutzen, Umsetzbarkeit, Passfähigkeit zu Verfahrenslogiken)
Die Ergebnisse müssen in laufende Anpassungen einfließen können. Bei einer durch eine Projektförderung finanzierte Jugendbeteiligung muss die Förderstruktur genügend Flexibilität haben, um an Erkenntnisse aus der Evaluation anknüpfen zu können.
6. „Beteiligungsprozesse junger Menschen auf Bundesebene sind eingebettet in ressortbezogene und ressortübergreifende Qualitätsentwicklungsprozesse. Es besteht ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Akteuren für Beteiligung und Interessensvertretungen junger Menschen auf Bundesebene.“
Regelmäßiger Austausch ist zentral, um voneinander zu lernen, Synergien zu nutzen und neue Mitstreitende in Verwaltung und Politik zu gewinnen. Solche Austauschformate bestehen bereits: Auf Trägerebene in Form einer Vernetzungsrunde der Träger von Jugendbeteiligungsformaten auf Bundesebene sowie in der Verwaltung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Jugend.
Gute Beteiligung hängt stark von Haltung und Offenheit der verwaltungsseitigen Mitarbeitenden ab. Es ist daher wichtig, diese im Prozess zu begleiten, Unsicherheiten abzubauen und niedrigschwellige Einstiege durch Pilotformate zu ermöglichen. Zugleich sollte deutlich werden, dass politische Entscheidungen ohne die Perspektiven junger Menschen stets lückenhaft bleiben – und dass Jugendbeteiligung dazu beiträgt, politische Entscheidungen qualitativ hochwertiger zu machen. Jugendbeteiligung darf nicht als nachrangiges ‚Add-on‘ betrachtet werden, sondern als Bereicherung und Stärkung staatlichen Handelns: Sie erhöht die Legitimität, Transparenz und Qualität politischer Prozesse. Ihre Wirkung entfaltet sie besonders dann, wenn Ministerien die organisierte junge Zivilgesellschaft als Expertin ihrer eigenen Lebenswirklichkeit konsequent und aktiv einbeziehen.
Im Rahmen der Anwendungsqualifizierung der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Leerstelle aufgefallen. Daher sollen die bestehenden Qualitätsstandards um einen weiteren, siebten Qualitätsstandard ergänzt werden.
7. „Bei allen Jugendbeteiligungsprozessen und -formaten muss ein begleitendes Schutz- & Awarenesskonzept vorhanden sein, das auf die verschiedenen Risikopotentiale und Akteure eingeht.“
Jugendbeteiligung braucht sichere Rahmenbedingungen. Schutz- und Awarenesskonzepte fördern Sensibilität für Machtverhältnisse im zwischenmenschlichen Umgang, senken das Risiko für Grenzverletzungen und definieren Abläufe bei Machtmissbrauch und Gewalt. Sie müssen allen Beteiligten – jungen Menschen, Trägerpersonal, Verwaltung – im Voraus bekannt sein. So kann Beteiligung sicherer und vertrauensvoll gestaltet werden.
Bisher existieren zahlreiche etablierte Schutzkonzepte in Jugendverbänden, jedoch fehlen oft Bausteine für Kooperationen mit Personen außerhalb dieser Strukturen, z. B. in Behörden. Auch hier gilt: verschiedene Formate erfordern verschiedene Konzepte und Strukturen (bspw. Peer-to-Peer oder externe Teams auf Veranstaltungen). Dieses Themenfeld verlangt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung, die mit einer systematischen Risikoanalyse beginnen sollte und in der Regel die Entwicklung zusätzlicher Elemente wie Verhaltenskodizes oder Selbstverpflichtungen erforderlich macht.
4. Abschließende Einordnung
Die Anwendungsqualifizierung der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung stellt einen praxisorientierten Impuls zur Weiterentwicklung von Jugendbeteiligung auf Bundesebene mit verbandlich organisierten jungen Menschen dar. Sie bündelt praktische Erfahrungen, analysiert strukturelle Herausforderungen und formuliert zentrale Bedingungen für gelingende Beteiligungsprozesse. Zugleich eröffnet sie einen Resonanzraum, um die Qualitätsstandards kontinuierlich weiterzuentwickeln und an neue Bedarfe und Rahmenbedingungen anzupassen. Im Idealfall wird dieser Prozess künftig gemeinsam mit jungen Menschen, Jugendverbänden, weiteren Akteuren aus der Jugendhilfe und Wissenschaft sowie der Verwaltung und Politik gestaltet – als Ausdruck einer ernst gemeinten, dauerhaft verankerten und nachhaltigen Jugendbeteiligung.