8. Digitale Beteiligung/E-Partizipation

Während das vorangegangene Kapitel sich den Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards von Beteiligung in den verschiedenen Praxisfeldern des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen widmete, wendet sich dieses abschließende Kapitel den Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kontext digitaler Angebote zu. Weitgehend unabhängig von Bildung und wirtschaftlicher Situation ist die Nutzung digitaler Medien ein selbstverständliches Moment im Alltag junger Menschen. „Besonders Jugendliche und junge Erwachsene kombinieren die verschiedenen Gattungen von Medien immer stärker miteinander und experimentieren mit den verschiedenen Angeboten, um ihr individuelles Bedürfnis an Unterhaltung und Information einzulösen“ (Deutscher Bundestag 2020, S. 294 und ff.). Digitale Medien durchdringen alle Lebensbereiche: Junge Menschen kommunizieren mit ihren Freund*innen über digitale Kanäle, informieren sich und tauschen sich über alles aus, was sie beschäftigt und interessiert. Zugleich beteiligen sie sich auf vielfältige Weise und über unterschiedliche Plattformen an gesellschaftlichen Diskussionen, positionieren und präsentieren sich, stimmen ab und bewerten – und dies wiederum in vielfältiger Form. Weil digitale Medien nur bedingt an Ort und Zeit gebunden sind, können Organisationen, Initiativen sowie Politik und Verwaltung sie nutzen, um sich mit jungen Menschen auszutauschen und mit ihnen gemeinsam Entscheidungen vorzubereiten oder sogar zu treffen. So werden Möglichkeiten des Austausches erweitert und – wenn sie entsprechend teilhabegerecht organisiert sind – demokratisiert. Denn junge Menschen können Art und Weise sowie Inhalte mitbestimmen. Schon lange sind Kinder und Jugendliche dabei nicht nur Konsument*innen der digitalen Medienangebote, sondern Co-Produzent*innen der Inhalte und Formate. Unterstützt wird dies durch ein breites Spektrum an Ausdrucksmöglichkeiten, um Aufmerksamkeit für die eigenen Themen zu generieren, Mitstreiter*innen zu gewinnen, auf Missstände hinzuweisen und sich solidarisch für bestimmte Werte und Ziele zu engagieren bzw. sich an Aktivitäten zu beteiligen.

Zugleich haben digitale Formate gesellschaftlicher Beteiligung neue Optionen der Beteiligung in der analogen Welt eröffnet. Viele öffentliche Kampagnen, Protestbewegungen und -formate sind ohne die im Hintergrund eingesetzten digitalen Medien nicht vorstellbar.

Ohne Zweifel eröffnet die zunehmende Digitalisierung auch für junge Menschen mit Behinderungen neue Teilhabechancen. Die gleichberechtigte Teilhabe an digitaler Information, Vernetzung und Partizipation setzt allerdings voraus, dass ein barrierefreier Zugang zu digitalen Angeboten selbstverständlich wird. Ist keine Barrierefreiheit gegeben, kann die zunehmende Digitalisierung sogar zur Exklusion führen, etwa, wenn Jugendliche sich in sozialen Netzwerken zusammenschließen und austauschen, die nicht für alle Jugendlichen zugänglich sind. Daher ist der Aspekt der Barrierefreiheit, legal definiert in § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), unverzichtbar, damit auch junge Menschen mit Behinderungen von den Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung voll umfassend und gleichberechtigt profitieren. Zudem muss in geeigneter Form über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Da dieser Aspekt ein weites Feld ist, soll an dieser Stelle nur beispielhaft darauf hingewiesen werden, dass junge Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Gefahren wie Mobbing, Stalking oder „Abo-Fallen“ im Internet möglicherweise noch schwerer einschätzen können als Gleichaltrige ohne Behinderungen. Daher müssen Kompetenzen gestärkt und Risiken benannt werden.

Auch in den zuvor schon beschriebenen Praxisfeldern spielen digitale Beteiligungstools – nicht selten mit dem Begriff ePartizipation/E-Partizipation bzw. seinen englischen Entsprechungen gekennzeichnet – schon länger eine zentrale Rolle. Eine ganze Reihe von ihnen ist auf die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen zugeschnitten.64 Die dynamische Entwicklung des Feldes, deren Ende bislang nicht absehbar ist, führt allerdings auch dazu, dass durchaus bekannte Tools irgendwann wieder eingestellt werden und verschwinden bzw. in neue Angebote überführt werden.65

Bedauerlicherweise gibt es bislang nur wenige Versuche, das Feld wenigstens ansatzweise zu sortieren, fachlich zu bewerten und die Übersicht aktuell zu halten66. Dabei offenbart schon ein nur oberflächlicher Blick große Unterschiede. Dies beginnt mit der Frage, welche Charakteristika ein Tool bzw. eine Plattform zur E-Partizipation erfüllen muss, um als solches bezeichnet zu werden. Wie auch in den analogen Welten könnte man es sich leichtmachen und alle Angebote unter diese Kategorie ordnen, die sich selbst als solche beschreiben. Ein zweiter, genauerer Blick belegt die Notwendigkeit zur Unterscheidung: So liegt tatsächlich eine Reihe von Tools vor, die man guten Wissens als Mittel der E-Partizipation identifizieren kann (z. B. weil sie mit hoher Verbindlichkeit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen – z. B. im lokalen Raum – ermöglichen).67 Daneben findet sich eine Reihe von Tools, die nicht viel mehr zulassen als – mitunter sehr formalisierte – digitale Meinungsäußerungen und Stimmungsabfragen. Und schließlich trifft man auf Tools, die vorrangig der Kooperation sowie Koordination dienen und zugleich unter E-Partizipation vorgestellt werden.68 Hinzu kommt, dass gerade der digitale Raum eine Fülle von Plattformen und Tools zur Verfügung stellt, die zunächst ganz andere Interessen bedienen und Funktionen erfüllen, die aber – je nach Kontext – immer wieder zu Beteiligungstools umfunktioniert werden können. Die Plattformen TikTok, Facebook, Twitter und Instagram sind voll von derartigen Beispielen. Gerade unter den Bedingungen einer Pandemie erwiesen sich etwa Angebote für virtuelle Treffen von Kindern und Jugendlichen nicht nur aus sozialen Gründen, sondern auch als Bedingung von gemeinsamer Beteiligung als wichtige Voraussetzungen.69 Und wenn z. B. Spendenplattformen Kinder und Jugendliche einladen und motivieren, selbst eigene Spendenkampagnen – etwa für ein ökologisches Projekt – zu starten, wird ansatzweise deutlich, wie breit sich das Spektrum entwickelt hat.

Hinzu kommt schließlich, dass eine Reihe von digitalen Tools darauf abzielt oder dafür geeignet ist, analoge Beteiligungsprozesse zu unterstützen, und deshalb immer wieder in hybriden Beteiligungszusammenhängen Anwendung findet. Tools für die Abfrage momentaner Meinungstendenzen sind hier ebenso zu nennen wie z. B. Tools zur Koordination, Kooperation, Kommentierung und zur Entwicklung von Ideen und Strategien.

Während die Fachdebatte in den pädagogischen Praxisfeldern näherungsweise versucht, verschiedene Formen von Beteiligung und Nicht-Beteiligung zu unterscheiden (vgl. hierzu oben Abs. 4) und damit zumindest partielle Differenzierung ermöglicht, erweist sich das Netz in dieser Hinsicht als gänzlich entgrenzt. Mittelfristig wird es notwendig werden, zumindest konzeptionell an dieser Stelle, stärker Qualitäten zu unterscheiden und sichtbar zu machen.

  • Dazu gehören gerade im Netz so zentrale Aspekte wie Datenschutzsicherheit und technische Zugänge und ihre Voraussetzungen, z. B. bei der Registrierung, bis hin zu der Frage, unter welchen Bedingungen man sich überhaupt beteiligen kann.

  • Zu berücksichtigen ist auch der Kinder- und Jugend(medien)schutz. Dabei geht es weniger um die Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Angeboten des Kinder- und Jugendschutzes (vgl. Ackermann 2022) – das wäre ein eigenes Thema – als vielmehr um die Berücksichtigung der Vorgaben und fachlichen Standards des Kinder- und Jugend(medien)schutzes im Kontext von digitalen Beteiligungsprozessen bzw. von E-Partizipation. Entsprechende Fälle sind sicherlich die Ausnahme; nichtsdestoweniger bedarf es in derartigen Konstellationen entsprechender Sensibilität und Kompetenz zur Umsetzung passender (medien-)pädagogischer Angebote auch im Zusammenhang mit Beteiligungsprozessen.

  • Auch das große Spektrum der Akteure bringt neue Herausforderungen mit sich: Von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit und politischen Bildung, die entweder eigene Plattformen entwickeln oder importieren70, über gemeinnützige Stiftungen, im medienpädagogischen Bereich engagierte Träger und Vereine71, gesellschaftspolitisch engagierte NGOs72, nationale und supranationale Akteure73 bis hin zu Anbietern mit kommerziellen Interessen u. a. m. erstreckt sich ein weites Feld mit stellenweise dubiosen und problematischen Interessen im Hintergrund. Diese sind aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.

  • Nicht minder vielfältig sind schließlich die thematischen Zuschnitte: Von inhaltlich weitgehend offenen Plattformen einerseits sowie auf nahezu alle einschlägigen gesellschaftspolitischen Themen fokussierten Formaten bis hin zu Tools der konkreten Beteiligung, z. B. an lokalen Planungsprozessen, Meinungsbildungsprozessen oder das Einreichen formaler Petitionen74, Eingaben oder Beschwerden, andererseits lässt sich ein bemerkenswertes Spektrum der im engeren Sinne als Beteiligung charakterisierbaren Angebote beobachten. Darüber hinaus existieren und kommen – wie oben angedeutet – täglich vielfältige Formate hinzu, bei denen die Grenzen zwischen beteiligen, einmischen, mitmachen, engagieren, sich positionieren u. ä. verwischen.

  • Nicht zuletzt lässt sich ein breites Spektrum von Formaten beobachten: Während man auf der einen Plattform selbst Beteiligungsprojekte unterschiedlicher Art starten kann75, sind andere Plattformen und Tools deutlich stärker in Bezug auf die Formate festgelegt – z. B. wenn es darum geht, Abfragen durchzuführen, Meinungsbildungsprozesse76 sichtbar zu machen und zu bündeln oder auch in Form von Petitionen und Eingaben die eigenen Interessen zu vertreten.77 Einige Tools schließlich fungieren vorrangig als Unterstützung analoger Beteiligungsprozesse.78

Mit anderen Worten: Man hat es mit einem sehr heterogenen, unübersichtlichen, hochgradig in Bewegung befindlichen Feld mit unscharfen Grenzen und fließenden Übergängen zu tun. Das macht die Diskussion um Qualitätsstandards von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu einem ebenso anspruchsvollen wie derzeit unabschließbaren und nur näherungsweise umsetzbaren Vorhaben.

Bevor man im Detail über Qualitätsstandards von E-Partizipation spricht, sei daran erinnert, dass jede Form ernsthafter Beteiligung im Netz die freie Verfügbarkeit einer verlässlichen und funktionierenden Infrastruktur zur Bedingung hat. E-Partizipation wird zur Groteske, wenn keine oder nur schwache Netzverbindungen bereitstehen, die Server regelmäßig überlastet sind oder die Kinder und Jugendlichen über keinen Zugang zu angemessenen Endgeräten verfügen. Dazu gehören auch entsprechende Zeitressourcen, Kompetenzen und Personalbedarfe: „ePartizipationsprozesse benötigen ausreichende Ressourcen, die von vorneherein mitgedacht werden müssen. Dazu zählen Expertise, Zeit, finanzielle Ausstattung und Technologie sowie personelle Ressourcen, um die notwendige Beratung und Begleitung sicherzustellen“ (IJAB 2014, S. 5). Diese Infrastruktur sollte am besten gemeinwohlorientiert finanziert und durch gesetzliche Rahmenbedingungen abgesichert sein, um eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit von den kommerziellen Plattformen und den Datensammelinteressen weniger Konzerne zu erreichen.

Gerade angesichts der beschriebenen Fülle und Breite an beteiligungsbasierten oder -orientierten Angeboten braucht es in pädagogischen und politischen Kontexten eine differenzierte Debatte über Voraussetzungen, Ansprüche und Möglichkeiten von digitaler Kinder- und Jugendbeteiligung. Dabei ist gerade in den genannten Bereichen eine Fokussierung notwendig. Möglicherweise muss diese Debatte auf die jeweiligen Anwendungen bezogen werden – z. B. weil digitale Beteiligungstools, die sich auf konkrete Planungs- und Entscheidungsprozesse beziehen, andere Ansprüche erfüllen müssen als solche Tools, die der Koordination und Kommunikation von Beteiligungsprozessen dienen, oder weil es z. B. einen Unterschied macht, ob man Beteiligungsprozesse mit Kindern und Jugendlichen im Netz oder mit dem Netz realisieren möchte. Denn auch für E-Partizipation mit Kindern und Jugendlichen gilt, dass „Partizipationsprojekte […] ein klares Profil [brauchen]“ (Wagner u. a. 2011, S. 36).

Will man an dieser Stelle trotz der offenen konzeptionellen Fragen nicht von dem Thema Qualitätsstandards für E-Partizipation von Kindern und Jugendlichen ablassen, ist ein einfacher Gedanke hilfreich: Auch Qualitätsstandards der digitalen Beteiligung setzen Akteure voraus, die sie realisieren bzw. beachten (sollten). Im Kontext von E-Partizipation lassen sich dabei in einem ersten Anlauf zwei Gruppen unterscheiden:

  1. Anbieter von E-Partizipations-Tools. Dazu gehören einerseits die Entwickler*innen und Programmierer*innen der Tools, andererseits aber auch diejenigen, die diese Tools verantwortlich auf den Weg bringen, ins Netz stellen und zur Nutzung freischalten, also z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Startups, NGOs, Stiftungen;
  2. Fachkräfte und engagierte Ehrenamtliche, ggf. auch Eltern und Personensorgeberechtigte, die E-Partizipations-Tools einbringen, entsprechende Prozesse koordinieren und begleiten, darüber informieren sowie Kinder und Jugendliche motivieren, sie zu nutzen.

Qualitätsstandards

Zu 1

  • Alle Plattformen und Tools für E-Partizipation müssen die Datenschutzvorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die nationalen Standards für den Daten- sowie Kinder- und Jugendschutz umsetzen.
  • Alle Plattformen und Tools für E-Partizipation, die sich an Kinder und Jugendliche wenden, stellen altersgerechte und leicht verständliche, möglichst barrierefreie Erklärungen der datenschutzrechtlichen Implikationen der Nutzung des Tools einfach zugänglich zur Verfügung.
  • Plattformen und Tools für E-Partizipation sollten in Leichter Sprache verfasst sein und so weit wie möglich barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.
  • Plattformen und Tools für E-Partizipation sollten in möglichst barrierefreier Form transparent machen, wer jeweils Adressat des Beteiligungsprozesses ist und wie im Einzelfall mit den Ergebnissen umgegangen wird. Es sollte deutlich werden, wie verbindlich bzw. unverbindlich der Beteiligungsprozess ist und welche Reichweite er hat. Wünschenswert wären Möglichkeiten der Rückkoppelung über den Umgang mit den Ergebnissen, damit Kinder und Jugendliche auch in diesem Handlungsfeld Anerkennung und Wirksamkeit erleben.
  • Plattformen und Tools für E-Partizipation müssen in möglichst barrierefreier Form transparent machen, was mit den Daten und Eingaben nach Abschluss des Beteiligungsprozesses geschieht. Kinder und Jugendliche werden über die Möglichkeit aufgeklärt, ihre Daten, Ergebnisse und digitalen Spuren weitestgehend zu löschen, und können dies auch selbst umsetzen.
  • Plattformen und Tools für E-Partizipation müssen möglichst barrierefrei zugänglich und strukturiert sein und für alle Beteiligten, Kinder und Jugendliche wie auch die involvierten Erwachsenen, intuitiv bedienbar; es braucht Raum für eigene Ideen und Projekte.
  • Wie auch unter analogen Bedingungen sollten digitale Tools zur E-Partizipation Kindern und Jugendlichen in möglichst barrierefreier Form die Möglichkeit eröffnen, nicht nur Rückmeldungen zu den Ergebnissen, sondern auch zum Verfahren und ggf. zu dem Tool zu geben.

Zu 2

  • Nicht nur im Feld der E-Partizipation, aber dort vor allem, benötigen Fachkräfte gute Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich politischer Medienbildung.79 Diese betreffen auch die Funktionen, Grenzen und Möglichkeiten sowie die technischen Hintergründe der Tools; angesichts der sich schnell ändernden Angebote bedarf es kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich. Gefördert werden muss auch der Erfahrungsaustausch.
  • Es ist Aufgabe von Fachkräften, dass Kinder und Jugendliche altersgerecht, lebenswelt- und sozialraumbezogen über die Möglichkeiten von E-Partizipation informiert und dass sie ggf. befähigt werden, die Tools kompetent zu nutzen. Außerdem haben sie eine datenschutzkonforme Verwendung zu gewährleisten. Dabei gilt es, auch die Dilemmata (z. B. digitale Personalisierung vs. Schutzbedürfnisse) und Risiken (z. B. Beteiligung und Engagement im Kontext von Fake News und Desinformation) sichtbar zu machen und kontextbezogen nach vertretbaren Lösungen zu suchen. Zugleich bedarf es auch der adressat*innengerechten Befähigung, problematische Angebote zu erkennen und zu vermeiden. Angesichts der nicht selten vielfältigen lebensweltlich erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen im digitalen Raum von Gleichaltrigen gilt es bei alledem, diese vorrangig in Form von Peer-to-peer-Angeboten einzubeziehen. Denn häufig, nicht immer, wie mitunter behauptet wird, verfügen Kinder und Jugendliche über hohe Kompetenzen im Umgang mit digitalen Tools – auch im Bereich E-Partizipation – und Fähigkeiten, diese auch an andere Gleichaltrige zu vermitteln. Diese Ressource sollte z. B. in Peer-to-peer-Ansätzen genutzt werden.
  • Es bedarf der kompetenten Vermittlung zwischen den lebensweltlichen Anliegen von Kindern und Jugendlichen und den jeweils zur Verfügung stehenden Tools für E-Partizipation. Fachkräfte sollten Interesse für die informellen digitalen Praktiken von Kindern und Jugendlichen zeigen und diese in einen Zusammenhang mit Beteiligung stellen.
  • Zugleich bedarf es der Bereitstellung leicht verständlicher, möglichst barrierefreier, kinder- und jugendgerechter Quellen für Informationen sowie Raum und Möglichkeiten, Themen vertiefen zu können.
  • Wie auch alle anderen Beteiligungsprozesse benötigt digitale Beteiligung für Kinder und Jugendliche nachvollziehbare Ergebnisse. Da die meisten Tools und Plattformen für E-Partizipation nicht verbindlich an (politische) Entscheidungen gekoppelt sind, bedarf es besonderer Bemühungen der begleitenden Erwachsenen, um die jeweiligen Wirkungszusammenhänge so weit wie möglich sichtbar zu machen.

64 Die Politik schenkt seit einigen Jahren der Digitalisierung der Gesellschaft mehr Beachtung: Bundespolitische Strategien wie die Digitale Agenda 2014-2017 oder die Jugendstrategie „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ zeigen Richtlinien und Wege, wie sich digitale Werkzeuge und Prozesse nutzen lassen, um für mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten auf allen Ebenen zu sorgen; auf Bundes- und Landesebene, von Kommunen, Verbänden und Vereinen bis hin zur Jugendarbeit sowie für Einzelne – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft. Digitale Beteiligung bietet zudem in Zeiten des demografischen Wandels für viele Städte, Kommunen und Verbände die Chance, ihre Anziehungskraft als Standort beziehungsweise Organisation zu erhalten und zu verbessern. Ein Beispiel für die Landesebene ist ein Projekt des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern (https://www.jmmv.de/jugendbeteiligung/angebote/).).

65 Die Einstellung trifft vor allem zeitlich befristete Projekte (vgl. z. B. https://www.stiftung-spi.de/projekte/epartizipation/;https://tooldoku.dbjr.de/category/allgemein/). Gelegentlich werden auch bekannte Angebote abgeschlossen oder „eingefroren“ und in neue Angebote überführt (z. B. wird man von der Seite https://www.ypart.eu auf https://opin.me/de/ weitergeleitet). Mitunter laufen die Projekte auch schlicht aus, wie z. B. das Projekt „Ichmache>Politik“ des DBJR.;). Gelegentlich werden auch bekannte Angebote abgeschlossen oder „eingefroren“ und in neue Angebote überführt (z. B. wird man von der Seite auf weitergeleitet). Mitunter laufen die Projekte auch schlicht aus, wie z. B. das Projekt „Ichmache>Politik“ des DBJR.

66 Vgl. https://www.dkjs.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/programme/Youthpart_Tabelle_141202.pdf ; https://jugendbeteiligung-bw.de/e-partizipation/

67 Damit ist vorrangig erneut die Frage nach der Verbindlichkeit von (digitaler) Beteiligung aufgeworfen. Schon vor einiger Zeit wurde hierzu vorgeschlagen, zwischen „direkte[r] Online-Partizipation“ einerseits und „indirekte[n] Formen der ePartizipation“ andererseits zu unterscheiden (IJAB 2014, S. 4). Bei der direkten Online-Partizipation „werden politische Entscheidungen direkt beeinflusst und es sind strukturelle Anbindungen an politische Entscheidungsprozesse vorhanden“ (ebd.); bei der indirekten Variante werden „Menschen angesprochen, die im Internet unterwegs sind, und dazu bewegt, bestimmte Themen und Positionen zu unterstützen. Das wiederum kann – in indirekter Form – ebenfalls einen Einfluss auf die Meinungs- und Willensbildung auf politischer Ebene haben“ (ebd.).

65 Beispiele für fließende Übergänge in diesem Sinne sind die Bereitstellung eines Etherpads (vgl. z. B. https://yopad.eu/) oder wenn internetbasierte Plattformen für kooperative Arbeitsprozesse (vgl. z. B. https://slack.com/intl/de-de/) als Beteiligungstools vorgestellt werden.) oder wenn internetbasierte Plattformen für kooperative Arbeitsprozesse (vgl. z. B. ) als Beteiligungstools vorgestellt werden.

69 Vgl. z. B. https://www.jugendbeteiligung-in-nrw.de/einblicke/virtuelle-treffen-mit-jugendlichen-gestalten/

70 Vgl. hierzu z. B. https://tooldoku.dbjr.de/beteiligungswerkzeuge/; als ein lokales Projekt in Trägerschaft des örtlichen Kreisjugendrings: https://bämm-erfurt.de/; als ein lokales Projekt in Trägerschaft des örtlichen Kreisjugendrings:

71 Vgl. z. B. https://www.seitenstark.de/

72 Vgl. z. B. https://www.amnesty.de/kampagnen 

73 Vgl. z. B. https://opin.me/de/; https://www.change.org/;

74 Vgl. z. B. https://epetitionen.bundestag.de/

75 Vgl. z. B. https://ypart.eu/

76 Vgl. z. B. https://www.limesurvey.org/de/

77  Vgl. z. B. https://www.openpetition.de/

78 Vgl. z. B. https://tooldoku.dbjr.de/epartool/; https://www.tricider.com/home

79 Zum Konzept der politischen Medienbildung vgl. Deutscher Bundestag 2020, S. 293-328 und S. 506ff.