5.2 Handlungsfeldübergreifende Qualitätsstandards

5.2.1 Beteiligung braucht förderliche institutionelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Gesellschaftliche und institutionelle Anerkennung ist eine Voraussetzung für gelingende Beteiligung: Kinder- und Jugendbeteiligung gelingt nur, wenn sie durch die entscheidenden gesellschaftlichen Akteure insbesondere in Politik, Verwaltung und den pädagogischen Institutionen anerkannt und gewürdigt wird.

In den Angeboten und Einrichtungen bedarf es einer beteiligungsorientierten Kultur, die durch die haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen unterstützt wird: Beteiligungsprozesse von Kindern und Jugendlichen müssen von den haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen gewollt und unterstützt werden. Eine beteiligungsorientierte Haltung wird durch Prozesse der Personalentwicklung und -rekrutierung sowie der Organisationsentwicklung gefördert.

Kinder und Jugendliche werden immer bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt: Ziel muss sein, Kinder und Jugendliche selbstverständlich und wirkmächtig an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Das gelingt, wenn ihre Stimmen und Meinungen zu allen sie betreffenden Themen und Inhalten auf allen Ebenen von Politik, Verwaltung und Fachpraxis eingebunden werden. Diese Einbindung findet durch erfolgreiche, qualitativ hochwertige und wirksame Beteiligungsprozesse statt. Dies kann auch bedeuten, Kinder und Jugendliche gleichberechtigt in bestehende Gremien aufzunehmen oder Selbstvertretungsstrukturen junger Menschen zu schaffen bzw. einzubinden.

Wo Beteiligung angeboten wird, müssen Mitsprache, Mitwirkung oder Mitbestimmung möglich sein. Mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen wird geklärt, wie viel Einfluss sie innerhalb des Beteiligungsprozesses nehmen können und wie ihre Rolle vonseiten der Entscheidungsträger*innen gesehen wird: etwa als Ideengebende, Interessenvertreter*innen oder Mitbestimmende.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen setzt institutionelle und strukturelle Offenheit voraus: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat zur Bedingung, dass es in der jeweiligen Konstellation mindestens Anhörungs-, besser noch: Gestaltungs- und Entscheidungsoptionen gibt und diese von allen auch anerkannt werden.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird durch verlässliche Rahmenbedingungen gefördert: Verlässliche Rahmenbedingungen beziehen sich hier zunächst auf unterstützende, ggf. begleitende Partner*innen und Ansprechpersonen. In manchen Konstellationen bedarf es eines aktiven Netzwerkes, um die Beteiligung junger Menschen zu fördern und die Synergieeffekte unterschiedlicher Akteure zu nutzen. Die Koordination der Netzwerke ist sichergestellt, und es bestehen für alle nachvollziehbare Regeln der Zusammenarbeit. Dies gewährleistet eine langfristige Bindung, verlässliche Ansprechpartner*innen und Strukturen.

Zeitliche, finanzielle, räumliche und personelle Ressourcen stehen ausreichend und planungssicher zur Verfügung: Diese werden genutzt, um die organisatorischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten und einen möglichst hohen Grad an Selbstorganisation von Beteiligungsprozessen zu ermöglichen.

5.2.2 Beteiligung schließt alle jungen Menschen ein

Eine themen- und zielgruppenadäquate Methodenvielfalt steht zur Verfügung und kann eingesetzt werden: Die in Beteiligungsverfahren eingesetzten Methoden entsprechen dem Entwicklungs- und Bildungsstand der Zielgruppe und den zu verhandelnden Themen und Inhalten. Die Methoden werden so gewählt, dass sie nicht zur Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen beitragen oder diskriminieren. Sie sind vielfältig, sprechen unterschiedliche Sinne an und sind geeignet, Kinder und Jugendliche zum aktiven Handeln anzuregen. Inhaltlich müssen Kinder und Jugendliche mit ihren Bedürfnissen und Anliegen ernst genommen werden und sich ernst genommen fühlen. Ausdrücklich gilt es, Beteiligungsverfahren inklusiv auszugestalten und hinsichtlich möglicher Barrieren der Teilhabe zu überprüfen und diese gegebenenfalls abzubauen.11

Die Angebote sind leicht zugänglich und vielfältig: Unterschiedliche Bedürfnisse je nach Alter, Geschlecht, Behinderung bzw. Beeinträchtigung, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft sowie Bildungsstand werden berücksichtigt und vorhandene Barrieren abgebaut. Es wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen, die sich beteiligen wollen, auch die Möglichkeit hierfür erhalten. Es bedarf entsprechender inklusiver Zugänge und Ansprache. Die Angebote sollten darum an Räume oder Orte angebunden sein, in denen sich junge Menschen ohnehin bewegen, also lebensweltnah angelegt sein.

Die Informationen und das Prozedere sind gleichberechtigt, für alle Beteiligten verständlich und nachvollziehbar: Alle Beteiligten erhalten von Anfang an alle Informationen, die für den Prozess wichtig sind, in für sie verständlicher Weise. Wichtig ist dabei auch, dass von Anfang an Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung besteht und dass nachvollziehbar gemacht wird, welche Regeln bzw. Bedingungen von wem gesetzt werden.

Die Themen sind für Kinder- und Jugendliche bedeutsam: Kinder und Jugendliche können sich an allen Entscheidungsprozessen beteiligen, die für sie relevante und lebensweltnahe Themen betreffen. Sie entscheiden selbstständig und aktiv, ob sie sich beteiligen wollen.

Digitale Beteiligungsformen können das Spektrum der Beteiligungsmöglichkeiten erweitern: Durch digitale Beteiligungsformen können ortsunabhängig und binnen kurzer Zeit zum einen mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden und zum anderen möglicherweise auch jene, die ansonsten ihr Recht auf Beteiligung nicht wahrnehmen würden oder könnten. Sie sind damit ein wertvolles zusätzliches Instrument, um neue Beteiligungsmöglichkeiten zu erschließen und bestehende Formate zu erweitern. Sie sind weder Konkurrenz noch Ersatz für analoge Beteiligungsformen. Alle für analoge Beteiligungsprozesse geltenden Qualitätsstandards müssen berücksichtigt werden.

5.2.3 Beteiligung braucht Qualifikation

Qualifizierung stellt sicher, dass alle beteiligten Akteur*innen über die erforderlichen Kompetenzen für die Gestaltung von Beteiligungsvorhaben verfügen: Qualifizierungsangebote und Weiterbildungsmöglichkeiten werden für alle in den Prozess involvierten Gruppen zur Verfügung gestellt.

Personale Kompetenzen wie beispielsweise Authentizität und Auftreten, Kompetenzen in Bezug auf Methoden zur Beteiligung der jeweiligen Zielgruppe, kommunikative Kompetenzen wie die Fähigkeit, andere zu motivieren, Konfliktfähigkeit, Empathie und Innovationsfähigkeit in Bezug auf sich ändernde Zielgruppen und Bedürfnisse sowie sachbezogene Kompetenzen für die Gestaltung von Beteiligungsvorhaben werden an alle Agenda-setzenden, begleitenden und unterstützenden Akteur*innen vermittelt.

Die Erwachsenen werden darin unterstützt, sich mit der eigenen Rolle im Beteiligungsgeschehen auseinanderzusetzen, eine beteiligungsfördernde Haltung zu entwickeln und Beteiligungsmethoden kennenzulernen.

Kinder und Jugendliche werden bedarfsgerecht bei der Entwicklung von Beteiligungs- und Demokratiekompetenzen ebenfalls durch adäquate Qualifizierungs- und Begleitangebote unterstützt.

5.2.4 Beteiligung ist transparent

Die Ziele, Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen von Beteiligungsprozessen sind von Anfang an transparent und für alle Zielgruppen nachvollziehbar aufbereitet: Alle Beteiligten werden zielgruppengerecht angesprochen und über den aktuellen Stand des Prozesses informiert. Es besteht Raum für Offenheit im Beteiligungsprozess auch in Hinblick auf die Ergebnisse, aber auch deren Grenzen. Für alle Beteiligten sind die Ziele und Resultate erkennbar, transparent und werden im Idealfall zeitnah umgesetzt. Geschieht die Umsetzung nicht zeitnah, werden alle Beteiligten über die Gründe für die Verzögerung informiert.

Alle Beteiligten sind von Anfang bis Ende in den Prozess involviert: Gelingende Beteiligungsprozesse zeichnen sich durch eine weitgehende Kontinuität aller Akteure aus.

Die Stimmen aller am Prozess Beteiligten sind gleichwertig: Es wird nicht nach Alter oder Status unterschieden, wer in welcher Intensität beteiligt wird. Alle Beteiligten werden gleichermaßen ernst genommen.

Festgelegte Ziele werden regelmäßig überprüft und aktualisiert: Bei langfristigen Entscheidungen werden Teilziele formuliert, um Zwischenergebnisse sichtbar zu machen. Die Entscheidungen nach Abschluss eines Prozesses werden zeitnah offengelegt: Alle Beteiligten erfahren durch die Nachvollziehbarkeit der Prozessschritte und Offenlegung der Entscheidungen Selbstwirksamkeit, auch wenn ein Prozess nicht zur Zufriedenheit aller ausfallen muss.

Ein zeitlicher Rahmen grenzt den Prozess klar ein: Das Vorhaben ist durch einen klaren Anfangs- und Endpunkt eingegrenzt, die Zeitläufe sind allen Beteiligten bekannt und für alle nachvollziehbar. Eine zeitnahe und für Kinder und Jugendliche überschaubare Umsetzung des Verfahrens und – so weit wie möglich – der Ergebnisse wird gewährleistet.

Der Schutz persönlicher Daten und der Kinder- und Jugend(medien)schutz werden gewährleistet: Voraussetzung von analogen wie auch vor allem digitalen Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen ist die Anerkennung und Umsetzung der Datenschutzrichtlinien (DSGVO) und die Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes bzw. des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zugleich dürfen Datenschutz sowie Kinder- und Jugend(medien)schutz nicht als Ausreden für die Verweigerung von Beteiligungsmöglichkeiten instrumentalisiert werden.

5.2.5 Beteiligung wird überprüft

Beteiligung basiert auf einer breit getragenen verbindlichen Grundlage, die strategische Schritte und überprüfbare Ziele formuliert: Alle am Prozess beteiligten Institutionen und Akteure sind in die Konzeption des Beteiligungsprozesses eingebunden und stimmen dieser zu. Die Wirksamkeit von Beteiligung wird anhand von verbindlichen, gemeinsam erarbeiteten Qualitätsstandards und vorher gemeinsam festgelegten Zielen beobachtet. Im besten Fall wird die Wirksamkeit der Beteiligung im Nachgang anhand von Befragungen der Beteiligten und dokumentierten Ergebnissen evaluiert. Die Ergebnisse können zur Weiterentwicklung zukünftiger Beteiligungsprozesse genutzt werden.

Beteiligung ist als erfahrungsoffener, lernender Prozess anzulegen: Sowohl konzeptionell als auch methodisch sind Beteiligungsprozesse so zu gestalten, dass im Prozess Nachjustierungen an die Interessen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen und gemachte Erfahrungen möglich werden. Beteiligungsprozesse sind als gemeinsam lernende Prozesse zu konzipieren, die es Kindern und Jugendlichen eröffnen, ihre Erfahrungen einzubringen.

Beteiligungsprozesse werden nach Abschluss evaluiert: Nach Abschluss von Beteiligungsprozessen werden diese sowohl hinsichtlich ihrer Ergebnisse als auch in Bezug auf das Verfahren und die strukturellen Rahmenbedingungen von Beteiligten und Betroffenen evaluiert. Dabei ist auf alters- und lebenslagengerechte Formate zu achten.

An der Evaluation von Beteiligungsprozessen wirken Kinder und Jugendliche mit: Die Evaluation von Beteiligungsprozessen hinsichtlich der Einlösung der Qualitätsstandards und ihrer Ergebnisse ist zunächst genuine Aufgabe der Fachkräfte. Diese kann aber nur zielführend realisiert werden, wenn die an dem Prozess beteiligten Kinder und Jugendlichen alters- und lebenslagengerecht einbezogen werden. Es bedarf der Entwicklung entsprechender Strategien, leitender Fragestellungen und Formate.

Beteiligungsprozesse und ihre Ergebnisse werden dokumentiert: Um aus Beteiligungsprozessen lernen zu können, werden diese dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht. Dabei ist nicht nur die Fachwelt anzusprechen, sondern auch Kinder und Jugendliche, die durch derartige Dokumentationen ermuntert und motiviert werden können.

11 Vgl. hierzu auch Rohrmann 2022.