6.4 Kinder- und Jugendarbeit

Mit dem Begriff „Kinder- und Jugendarbeit“ wird ein breites Spektrum von außerschulischen Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unscharfen Grenzen und fließenden Übergängen bezeichnet. In diesem Sinne beschreibt der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung das Handlungsfeld zunächst als „wenig standardisiert, ständiger Weiterentwicklung unterworfen, an seinen Rändern hochgradig fluide und systematisch kaum auf einen Nenner zu bringen“ (Deutscher Bundestag 2015, S. 366). Zugleich ließen sich „vielfältige Gelegenheitsstrukturen und Räume des Aufwachsens […] [benennen], die trotz aller wichtigen internen Unterschiede sich – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung – durch gemeinsame Charakteristika auszeichnen und sich nach außen vor allem gegenüber Familie und Schule als die beiden vorgängigen Orte des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche deutlich abheben lassen“ (Deutscher Bundestag 2015, S. 365). Dazu gehören als leitende Prinzipien die Offenheit der Angebote, die Prinzipien der Freiwilligkeit und des Lebenswelt- und Sozialraumbezuges, die Betonung der selbst gestalteten Bildungsprozesse und – von zentraler Bedeutung für das gesamte Feld – Beteiligung (vgl. Deutscher Bundestag 2015, S. 365ff.; Deutscher Bundestag 2020, S. 330ff.). „Charakteristikum von KJA ist also ihre Partizipativität, ja ihre demokratische Verfasstheit“ (Sturzenhecker/Deinet 2019, S. 696).

Rechtlich verankert ist die Kinder- und Jugendarbeit im SGB VIII mit dem § 11 zur Jugendarbeit und ihren im Absatz 3 aufgelisteten Schwerpunkten22, dem § 12 zur Jugendverbandsarbeit und dem § 13 zur Jugendsozialarbeit. Im Folgenden werden – wiederum aus der Perspektive von Beteiligung – die Bereiche der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendarbeit in Sport und Kultur, der außerschulischen politischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit in den Blick genommen.

22 Genannt werden dort als „Schwerpunkte der Jugendarbeit“: (1) außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, (2) Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, (3) arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, (4) internationale Jugendarbeit, (5) Kinder- und Jugenderholung und (6) Jugendberatung.